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WEG §34 Abrechnung Einsichtsrechte müssen sich - sofern nicht ausdrücklich anders geregelt - an den allgemeinen Zweckbestimmungen der DSGVO orientieren Ein Wohnungseigentümer begehrte von seiner Hausverwaltung nicht nur die Vorlage der Betriebskostenabrechnung, der durchgeführten Instandhaltungsabrechnungen und der Zahlungen bzw. Rückstände der anderen Wohnungseigentümer, sondern auch die Vorlage der Aufzeichnungen, zu welchem Zeitpunkt welcher Wohnungseigentümer welchen Beitrag leistete. mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/ds-eu/eu-ds-gvo-aktuell.pdf Archiv --> Warnung vor Hausverwaltung(en) Archiv --> Warnung vor Hausverwaltunge(n) II Archiv --> Warnung vor Hausverwaltungen III andere --> https://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/ |
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