2005/06/07 Bildungsdokumentationsgesetz - Appell an Schuldirektoren
Anlässlich der Einschreibung in die Schulen appelliert die ARGE DATEN an die Schuldirektoren die Weigerung der Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer zu akzeptieren - Jetzt Datenschutzauskunft einholen - Eltern und Schüler sollten sich weiterhin nicht unter Druck setzen lassen und keine Daten bekannt geben - derzeit laufen Beschwerdeverfahren gegen die Bildungsdokumentation bei der EU-Kommission und der Datenschutzkommission
Appell an Schuldirektoren
Anlässlich der Schuleinschreibungen werden die Eltern unter anderem aufgefordert die Sozialversicherungsnummer bekannt zu geben. Bei Nicht-Bekanntgabe sollten die Schulen ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten, was bisher - erfreulicherweise - noch von keiner Schule gemacht wurde.
Die Sozialversicherungsnummer ist zentraler Schlüsselbegriff für den Aufbau der Bildungsdokumentation. Viele Eltern und Schüler haben jedoch Bedenken gegen diese Jahrzehntelang aktive Datensammlung, die wie ein Datenschatten die Menschen bis weit nach der Pension begleitet und Auskunft über den Schulalltag bietet. Die ARGE DATEN hat mehrfach auf die Gefahren hingewiesen (siehe http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGED...).
Es ist daher nachvollziehbar, dass die Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer von besorgten Eltern und Schülern verweigert wird.
Hans G. Zeger: "Auf Grund der laufenden Verfahren vor EU und Datenschutzkommission appellieren wir an die Vernunft der Schuldirketoren, Eltern und Schüler nicht zur Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer zu drängen, die grundrechtlichen Bedenken der Betroffenen zu respektieren und keinerlei Strafverfahren anzudrohen oder zu starten."
Jetzt Datenschutzauskunft einholen
Für alle Eltern und Schüler ist Schulschluss die beste Gelegenheit eine Datenschutzauskunft zur Bildungsdokumentation einzuholen. Viele werden erschaunt sein, welch umfangreiche Datensammlung für die nächsten 60 Jahre über sie zentral und persönlich abrufbar sein werden. Schon zu Volksschülern werden dicke Dossiers angelegt.
Die ARGE DATEN hat unter http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=BILDOK eine umfangreiche Dokumentation zur BilDok zusammen gestellt und für die Auskunftsverfahren einen Musterbrief angefertigt: http://ftp.freenet.at/bil/Musterbrief-auskunft-bildokges.doc.
Bildungsdokumentation von Eltern abgelehnt
Immer wieder ist das Bildungsdokumentationsgesetz der Anlass für heftige Debatten. Die ARGE DATEN beschäftigt sich schon seit mehreren Jahren mit diesem Thema und versucht weiterhin Eltern und Schüler über die problematische Verwendung ihrer Daten in diesem Zusammenhang zu informieren.
Neben der laufenden Informations- und Aufklärungsarbeit war die ARGE DATEN allerdings auch an anderer Stelle sehr aktiv:
Mitte Februar 2005 brachte die ARGE DATEN eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Deren Aufgabe ist es nun die Vereinbarkeit des Bildungsdokumentationsgesetzes und der in diesem Zusammenhang erlassenen Verordnungen mit geltendem EU-Recht und insbesondere der EU-Datenschutzrichtlinie zu prüfen.
In der Beschwerde wurden insbesondere die Verwendung der Sozialversicherungsnummer als Schlüsselbegriff für eine Reihe von teils sensiblen personenbezogenen Daten und die fehlenden Beschwerdemöglichkeiten vor einer unabhängigen Kontrollbehörde hervorgehoben.
Bezüglich der von vielen Eltern und Schülern praktizierten Verweigerung der Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer zeichnet sich ein Verwirrspiel zu Lasten der Betroffenen ab. Ursprünglich von Stadt- und Landesschulräten erlassene Feststellungsbescheide, die eine Verpflichtung zur Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer enthielten, wurden vom Bildungsministerium umgehend wieder aufgehoben. Offensichtlich wird hier weiterhin versucht Beschwerden gegen solche Bescheide vor den Höchstgerichten zu verhindern oder zumindest zu erschweren.
Nach Meinung der ARGE DATEN und anderer Experten ist diese Weigerung Feststellungsbescheide zu erlassen rechtswidrig und deutet darauf hin, dass auch im Bildungsministerium Zweifel bezüglich der Rechtmäßigkeit der entsprechenden gesetzlichen Regelungen bestehen.
Wie sollen nun betroffene Eltern und Schüler vorgehen?
Bis zur endgültigen Klärung aller im Zusammenhang mit der Bildungsdokumentation strittigen Fragen wird wohl noch einige Zeit vergehen. Eltern und Schüler sollten sich dadurch allerdings keinesfalls von ihrer bisherigen Haltung, die Bekanntgabe personenbezogener Daten zu verweigern, abbringen lassen und weiterhin keine entsprechenden Auskünfte erteilen. Ganz besonders sollte die Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer verweigert werden.
Auch Auskunftsbegehren und Anträge auf Löschung der Daten sollten weiterhin eingebracht werden. Selbst wenn diese abgewiesen werden sollten, wird durch das Stellen von Anträgen ein entsprechender Druck auf die Verantwortlichen ausgeübt. Gerade auch dieser Druck könnte letztendlich den Ausschlag für eine betroffenenfreundliche Lösung geben.
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