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SVG § 4 E-Mails sind in der privaten und geschäftlichen Kommunikation unverzichtbar. Im Gegensatz zu einem eigenhändig unterschriebenen Schriftstück ist die E-Mail nicht uneingeschränkt rechtssicher. Grundsätzlich gilt in Österreich im (Rechts)verkehr zwischen Geschäftspartnern, aber auch zwischen Privatpersonen oder im Verkehr von Personen mit Behörden, Formfreiheit. Diese Formfreiheit wird nur in bestimmten Fällen, wie etwa dem Familienrecht, Eherecht, Erbrecht, bei Immobiliengeschäften, aber auch bei bestimmten Behördentätigkeiten, wie dem Ausstellen eines Reisepasses oder bei der Abgabe von Steuererklärungen usw. eingeschränkt. mehr --> Was ist eine digitale Signatur? mehr --> Darf jemand unter einer fremden Mailadresse Nachrichten versch... mehr --> Darf eine Firmenleitung E-Mails der Mitarbeiter lesen? |
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