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Darf ein Lieferant mein Geburtsdatum verlangen?
DSG 2000
Der Grund warum Firmen das Geburtsdatum von Kunden wissen wollen und die juristischen und praktischen Auswirkungen davon.

Hintergrund dieses Wunsches ist in der Regel nicht übertriebene Kundennähe und der Vorsatz, zum Geburtstag Blumensträuße zu verschicken, sondern eine Eigenheit des Mahnwesens.


Sofern das Geburtsdatum fehlt, ist es praktisch aussichtslos, Gehaltsexekutionen zu führen, auch Auskünfte aus der Meldeevidenz sind wesentlich erschwert. Dies ist auch sinnvoll, da die Doppelgängerproblematik weitreichender ist, als allgemein angenommen.


Theoretisch sollte man glauben, daß mit den drei Informationen Vorname, Familienname und Wohnort die meisten Menschen eindeutig identifiziert sind. Tatsächlich sind in den seltensten Fällen alle drei Elemente vorhanden, wir müssen nur an Umzug denken, an veränderte/verfälschte Vornamen oder an Wechsel des Familiennamens im Zuge der Heirat. Das Geburtsdatum ist daher praktisch immer ein entscheidendes Identifikationsmerkmal.


Immer mehr Firmen gehen daher dazu über das Geburtsdatum zu verlangen. Ein Anspruch darauf besteht in der Regel nicht. Wir empfehlen daher auch, das Geburtsdatum nicht bekannt zu geben. Wir gehen davon aus, daß Kunden im Regelfall ihre Waren bezahlen und wie würden Sie reagieren, wenn der Kellner Sie nach dem Geburtsdatum fragt, bevor er den Kleinen Braunen serviert?


Umgekehrt besteht in Österreich Kontraktionsfreiheit (abgesehen von Sonderlösungen, wie bei der KFZ-Haftpflicht), d.h. ein Unternehmen kann für sich entscheiden, keine Vertragsbeziehung mit Kunden einzugehen, die das Geburtsdatum nicht nennen. Verweigert jemand die Nennung seines Geburtsdatums, riskiert er damit, daß das gewünschte Geschäft nicht zustande kommt. In der Regel kein Problem, da in vielen Branchen alternative Lieferanten existieren.


Sensibler ist es bei Lieferanten, die eine Alleinstellung oder eine stark dominante Marktstellung haben, wie etwa Energie-Lieferanten. Hier ist das Ausweichen kaum möglich.


Soweit man glaubt gezwungen zu sein, sein Geburtsdatum bekannt zu geben (etwa mangels anderer Versorgungsalternativen), wird dringend empfohlen, bei Vertragsabschluß oder nachträglich im Zuge einer Datenschutzauskunft, den Zweck für die Erhebung des Geburtsdatums zu verlangen. Allgemeine Angaben wie 'Marketinggründe' berechtigen sicher zur Verweigerung der Bekanntgabe und es dürfte einem Unternehmen schwer fallen zu argumentieren, warum man dann keinen Vertrag abschließt.


Die Beschränkung der Verwendung des Geburtsdatums zum Zwecke der 'gerichtlichen Verfolgung offener Forderungen' wird zwar im ersten Augenblick etwas unschön klingen, bindet jedoch das Unternehmen, das Geburtsdatum nicht für andere Zwecke zu verwenden und auch keinesfalls weiter zu geben.



Archiv --> Ist das Geburtsdatum auf Briefzusendungen zul

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