2007/12/06 Sicherheitspolizeigesetz - noch weitergehende Eingriffe abgenickt
In einem Abänderungsantrag werden weitergehende Eingriffe beschlossen - SP versucht sich als Grundrechtsterminator - Beratungen und Stellungnahmen des DSR werden völlig ignoriert - BMI holt sich Totalzugriff auf Internetdaten - erstmals flächendeckende Inhaltsüberwachung des Internetverkehrs ohne Gerichtsbeschluss möglich - SP/VP-Abgeordnete nicken Antrag am 6. Dezember 2007 knapp vor Mitternacht ab
Noch weitergehende Eingriffe geplant
Während die Öffentlichkeit über die massiven Grundrechtseingriffe der Regierunsvorlage empört ist (Stichwort: Handyortung) gibt es einen noch weitergehenden Abänderungsantrag, eingebracht von Parnigoni (SP) und Kößl (VP), der offenbar auch schon großkoalitionär abgesegnet ist und spätnachts beschlossen werden soll (http://ftp.freenet.at/sic/spg-aenderung-12-2007.pdf).
Zusätzlich zu den problematischen Handy-Standortdaten soll auch eine weitreichende Ermächtigung zur Beschaffung der IP-Adress-Daten geschaffen werden.
Gestrichen werden soll dagegen die sowieso schon schwammig formulierte Dokumentationspflicht gegenüber den Mobilfunkbetreibern. Weiters soll auch der vorgesehene Kostenersatz gestrichen werden. Auch das kuschelweiche Kontrollinstrument "Rechtsschutzbeauftragter", mit dem sich das BMI selbst kontrollieren soltle und das noch vor kurzer Zeit Grund für die Zustimmung durch den Datenschutzratsvorsitzenden war, soll fallen.
Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: "Der Abänderungsantrag ist auch eine Provokation gegenüber dem Datenschutzrat. Damit würden alle noch so zaghaft formulierten Bedenken und Kontrollvorschläge des Datenschutzrates vom Tisch gewischt und die Überwachungsermächtigungen der Polizei sogar noch gegenüber dem ursprünglichen Beamtenentwurf ausgeweitet."
Die Zugriffsmöglichkeit auf Grund einer "ersten allgemeinen Hilfeleistung" ist eine Allgemeinfloskel, die im Anwendungsfall von keinem Provider geprüft werden kann. Wobei die Polizei nicht einmal Auskunft über Art und Charakter dieser "ersten allgemeinen Hilfeleistung" geben muss.
Wissen: IP-Adresse
Auch für durchschnittliche Internet-Benutzer ist die Bedeutung der IP-Adresse oft nicht vollständig geläufig. Mit dieser Adresse werden alle Kommunikationsvorgänge im Internet eindeutig identifiziert und durch Feststellung einer bestimmten Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt, kann auch die Person identifiziert werden, die diese Adresse genutzt hat.
Im Gegensatz zur Telefonie, bei der die inhaltliche Kommunikation (das eigentliche Telefongespräch) von der Protokollierung der Verbindung (Verbindungsdaten) getrennt sind, werden die Verbindungsdaten (die Absende- und Empfangs-IP-Adresse) immer gemeinsam mit den Inhalts- bzw. Kommuikationsdaten verschickt. Wer also eine IP-Adresse Identifiziert, identifiziert auch die dazugehörigen Kommunikationsinhalte.
Da die Informationen selbst im Internet in vielen Fällen unverschlüsselt über viele Knoten übertragen werden, ist es meist einfach Datenpakete und damit Kommunikations-Informationen aufzuzeichnen. Bisher war es aber praktisch nicht möglich diese Pakete zuverlässig bestimmten Personen zuzuordnen.
Im Gegensatz jedoch zum Auto und Autokennzeichen, das im öffentlichen Raum genutzt wird, wird durch diese IP-Adresse nicht nur öffentliche Kommunikation identifiziert, sondern auch private und persönliche Kommunikation, die ausschließlich zwischen zwei Personen stattfindet (z.B. eMail, Chat oder Internet-Telefonie) und wie ein privates Gespräch in der eigenen Wohnung zu bewerten ist.
Durch die neue praktisch unbegrenzte Zugriffsmöglichkeit ist die Polizei erstmals in der Lage persönliche und private Internet-Kommunikation ohne Gerichtsbeschluss zu analysieren und auszuwerten.
Erstmals flächendeckende Inhaltsüberwachung des Internetverkehrs ohne Gerichtsbeschluss
Mit der neuen Bestimmung kann, wenn die Polizei sich selbst "Gefahr in Verzug" zugesteht, zu jedem Internet-Datenpaket, dass auch den Inhalt der Internetkommunikation erhält, an Hand der im Datenpaket enthaltenen IP-Adressen, feststellen lassen, wer Absender und Empfänger ist. Damit wird erstmals Kommunikations-Inhaltsüberwachung ohne Gerichtsbeschluss möglich.
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